Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Sachsens Gesetze und Verordnungen

Titelblatt Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Das Sächsische Gesetz- und Verordnungs-
blatt ist das offizielle Verkündungsmedium der Sächsischen Staatskanzlei für Gesetze und Verordnungen im Freistaat Sachsen.
Nimmt der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf an, übermittelt der Landtags-
präsident den Gesetzesbeschluss an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Staatsminister zur Gegenzeichnung. Im Anschluss wir das Gesetz ausgefertigt und durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Neben den Gesetzen veranlasst die Sächsische Staatskanzlei die Verkün-
dung von Verordnungen der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatsministerien, der Landesdirektionen und der Landkreise. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt erscheint nach Maßgabe des Herausgebers.