Pressemitteilung 02.09.2005

Vertrag zwischen Freistaat Sachsen und SDV

Der Freistaat Sachsen hat nach einer Ausschreibung die Dienstleistungskonzession zur Produktion und Vermarktung des Sächsischen Ausschreibungsdienstes für das öffentliche Auftragswesen dem Sächsischen Druck- und Verlagshaus (SDV) übertragen.

Für die sächsischen Vergabestellen bleibt somit der gewohnte Dienstleistungspartner zur Veröffentlichung der Bekanntmachung in der Print- und Online-Version des Sächsischen Ausschreibungsdienstes erhalten.

Neben der Produktion der der Print- und Onlinefassung des Sächsischen Ausschreibungsblattes wurde zur Vergabe der Dienstleistungskonzession auch ein Konzept zum Druck- und Versand von Vergabeunterlagen ausgeschrieben. Die Sächsische Staatskanzlei hat das angebotene Konzept des SDV, auf dessen Basis das SDV die Dienstleitung seit 1999 erbringt, nach Prüfung, als geeignetes Fachverfahren anerkannt.

Für die auf die anfordernden Unternehmen durch das SDV gemäß VOL/A und VOB/A umlegbaren Kosten für den Druck- und Versand Vergabeunterlagen gelten durch die Sächsische Staatskanzlei festgelegte Preise. Die Preisliste umfasst die Preise für die Auslieferung der Vergabeunterlagen in Papierform und in elektronischer Form (Download) die durch das SDV erhoben werden dürfen.

Für die sächsischen Vergabestellen ist die Dienstleistung Druck- und Versand der Vergabeunterlagen kostenfrei. Das SDV wurde verpflichtet (§9 Konzessionsvertrag) die Dienstleistung jeder sächsischen Vergabestelle anzubieten.

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