Pressemitteilung 01.01.2007
SDV – Die Medien AG durch Freistaat Sachsen beauftragt
Herstellung und Vertrieb des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatts und des Sächsischen Amtsblatts am 1.1.2007 gestartet.
Der Freistaat Sachsen hat SDV – Die Medien AG mit der Herstellung und dem Vertrieb des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatts, des Sächsischen Amtsblatts mit der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ und der Sonderdrucke zum Sächsischen Amtsblatt beauftragt. SDV – Die Medien AG hat die Produktion dieser amtlichen Medien im Dezember 2006 begonnen. Die erste Veröffentlichung erscheint am 4.1.2007 mit der ersten Ausgabe des Sächsischen Amtsblatts.
Die bisher schon bei SDV – Die Medien AG produzierten Ministerialblätter „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ werden zukünftig als Beilagen zum Sächsischen Amtsblatt hergestellt und vertrieben. Die benannten Medien werden unter dem Titel „Sächsische Verkündungsmedien“ bei SDV – Die Medien AG geführt.
Der Bezug dieser Medien ist im Jahresabonnement oder als Einzelheft möglich.
Vor dem Produktionsstart waren umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig. So können die sächsischen Verkündungsmedien weiterhin in Papierform und in elektronischer Form bezogen werden. Ein Novum ist die Nutzung der elektronischen Form der Sächsischen Verkündungsmedien über eine Online-Plattform unter www.sachsen-gesetze.de.
Mit den Sächsischen Verkündungsmedien erhalten die Leser amtliche Informationen zu Sachsens Gesetzen und Verordnungen sowie zu Amtsinformationen und Bekanntmachungen von sächsischen Landesbehörden, Kommunen, Gemeinden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Als offizieller Partner des Freistaates Sachsen ist das Sächsische Druck- und Verlagshaus spezialisiert auf die Publikation amtlicher Medien mit hohem Nutzwert.

