In der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ werden Rechtsverordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, amtliche oder zwingend vorgeschriebene Bekanntmachungen von Gerichten sowie Stellenausschreibungen veröffentlicht.
Die Beilagen zum Sächsischen Amtsblatt „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ enthalten weitergehende Amtsinformationen dieser beiden Staatsministerien. Weitere wichtige amtliche Informationen werden in Sonderdrucken verkündet.